Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Warenlieferungen der Firma

COOOLsport HandelsgmbH

November 2017

 

1. Kaufvertrag

 

Für unsere Angebote, Aufträge und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne weitere ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt wurden.
Dieser Kaufvertrag ist mit dem Abschluss für den Käufer verbindlich. Für den Lieferanten ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum widerrufen wird. Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Lie-ferung des Lieferanten zustande. Sämtliche Änderun-gen oder Nebenabreden sind erst durch schriftliche Bestätigung des Lieferanten gültig. Kündigt bzw. storniert der Kunde ohne Zustimmung des Lieferanten den Kaufvertrag, wird ein pauschaler Schadenersatz von 20% verrechnet. Übersteigt jedoch der Schaden aus der Vertragskündigung den pauschalen Ersatz, werden die tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet.

 

2. Lieferung


Für jede Sendung verrechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten, mindestens jedoch 6,49 €.

a) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich außer es wurde eine bestimmte Lieferzeit ausdrücklich vereinbart. Die Erbringung der Leistung in Teillieferungen gilt als vereinbart. Nachlieferungen erfolgen in EU Binnenländern frachtfrei sofern der Wert der Nachlieferung 35 € übersteigt.

b) Reklamationen betreffend der Lieferung werden nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt derselben akzeptiert. Der Empfänger der Lieferung hat diese bei Übernahme auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Sendung zu überprüfen, Beschädigungen sind dem Spediteur bzw. Paketdienst bei Übergabe anzuzeigen.

c) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung, einer Vereinbarung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, sind die Preise ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

d) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden gefährdet wird.

e) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände, auch bei unseren Lieferanten, unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Überschreiten die daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.

f) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (insbesondere Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Außer-dem geht in diesem Fall die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung in Abweichung von f) in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist. Falle der Nichtbelieferung oder ungenü-gender Belieferung durch unsere Lieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden.

g)Versandkosten Sonderbedingungen Schweiz:
Leider sind die Versandkosten in die Schweiz etwas erhöht, die günstigste Variante ist die
Post, die Laufzeit wird mit 2-4 Tagen angegeben.
Bis 4 kg sind die Versandkosten 21 €, bis 10kg 32 €, bis 15kg 50 €
Kleinpakete bis 2 kg (keine Lenker) 16 €
Die Lieferung erfolgt aus Österreich ohne Mehrwertsteuer, Zoll und CH-Mwst werden von
der CH-Post eingehoben.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

 

a) Unsere Preise bestimmen sich - sofern nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart sind - nach unseren am Tag der Auslieferung gültigen Preislisten.

Die Preise im Katalog sind grundsätzlich gültig für die laufende Verkaufssaison und werden ersetzt durch erscheinen den Folgekatalogs oder einer neu veröffentlichten Preisliste. Sie sind kalkuliert auf Basis unserer Lieferantenpreise zum Zeitpunkt der Katalog-veröffentlichung. Sollten sich diese oder der betreffende Währungskurs während der Gültigkeitsdauer des Katalogs ändern, werden wir die Preise nach Ankündigung anpassen.

b) Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, zu denen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe sowie Verpackungs- und Transportkosten hinzuzu-rechnen sind.

c) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten fest vereinbarte Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere bei Material-, Lohn- und sonstige Nebenkostenänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigung oder Rücktritt) zu.

d) Unsere Standardzahlungskonditionen sind SEPA Lastschrift mit 5 Tagen Zahlungsziel und 2% Skonto. Für Stammkunden können wir auch eine SEPA Lastschrift mit 21 Tagen Zahlungsziel ohne Skonto gewähren. Wir behalten uns vor Kunden jederzeit auch gegen Vorauskasse ohne Skonto zu beliefern.

e) Für Rücklastschriften werden dem Kunden sämtliche Gebühren und Kosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von €25 berechnet.

Zahlungsverzug wird mit 1% pro Monat verzinst, jede Zahlungserinnerung wird mit €6 Bearbeitungsgebühr berechnet. Nicht bezahlte Mahnspesen oder Verzugszinsen sowie Skontoabzüge werden grundsätzlich zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von €6 nachverrechnet.

 

 

4. Mängelhaftung/Gewährleistung

 

a) Die Gewährleistungsfrist entspricht der gültigen gesetzlichen Frist, im Einzelfall wird eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart.

b) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen zeitnah nachgekommen ist.

c) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumut-barkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis angemessen mindern.

d) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Nr. 5 bestimmten Voraus-setzungen Schadensersatz verlangen.

e) Bei Mängeln von Produkt- bzw. Bestandteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsan-sprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durch-setzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bei-spielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden uns gegenüber gehemmt.

f) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere

Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehen-den Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

g) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen:

- hinsichtlich einer Verschlechterung solcher Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, es sei denn, die Verschlechterung hat eine andere Ursache als Verschleiß;

- wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt werden, oder

- wenn Personen Reparaturen und Eingriffe an der Sache vornehmen, die hierzu nicht die erforderliche Fachkunde haben.

h) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

i) In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.

 

 

5. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

 

a) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglich-keit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Ver-tragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertrags-verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe eingeschränkt.

b) Wir haften nicht

- im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;

- im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

c) Soweit wir gemäß b) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraus-sehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden,

die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefer-gegenstands typischerweise zu erwarten sind.

d) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt


a) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle aus dem Vertrag entstehenden (auch zukünftigen) Verbindlichkeiten getilgt sind.
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, einzubauen und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen dem Lieferanten nicht gehörenden Teilen steht uns das Eigentum an der neuen Sache in der dem Anteil unserer Forderung entsprechenden Höhe zu.
Im Falle der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware wird uns schon jetzt die daraus entstehende Forderung des Käufers abgetreten. Diese Abtretung gilt auch für von Käufer weiterverarbeitete Waren. Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurück-nahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Waren durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

 

7. Schutzrechte

 

Der Kunde hat die die Liefergegenstände betreffenden Schutzrechte, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-rechte sowie Rechte am Design zu wahren und zwar unabhängig davon, ob diese uns oder unseren

Lieferanten bzw. Herstellern zustehen. Unsere Produkte sind unser geistiges Eigentum. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese nachzubauen, sich irgendwelche Schutzrechte zu sichern oder sie sonst in irgendeiner Form auszubeuten.

 

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Als Erfüllungsort gilt Feistritz als vereinbart, als Gerichtsstand je nach Zuständigkeit BG Murau oder LG Leoben.